Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ZERZA GMBH (FN 95000G), Obervellach 92, 9620 Hermagor

Stand 1.10.2019

Alle Leistungen und daraus resultierende Folgeaufträge bei laufender Geschäftsbeziehung erfolgen ausschließlich auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen in der geltenden Fassung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden generell in den Punkten abgelehnt, in denen sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

Allgemeine Hinweise

Wird der Gebrauch der Gasanlage für längere Zeit unterbrochen, so ist das Flaschenventil zu schließen. Flüssiggasflaschen dürfen nur aufrechtstehend angeschlossen werden. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Räumen, die unter Erdgleiche liegen, angeschlossen werden. Ist ein Schaden an der Anlage eingetreten oder ist Gasgeruch wahrnehmbar: keinesfalls rauchen, mit Feuer, Licht oder elektrischen Geräten hantieren. Sofort das Flaschenventil und alle anderen Absperreinrichtungen der Gasanlage schließen. Die Flasche ins Freie bringen, den Raum gut durchlüften und uns verständigen. 

Flaschenwechsel

Vor dem Flaschenwechsel ist offenes Feuer zu löschen und das Flaschenventil der Leerfalsche durch Rechtsdrehen des Handrades zu schließen. Druckregler durch Rechtsdrehen von der Flasche abschrauben. Überzeugen Sie sich ob das Flaschenventil der Vollflasche geschlossen ist, Verschlussmutter durch Rechtsdrehen vom Flaschenventil abschrauben. Den Regler durch Linksdrehen der Überwurfmutter auf die Vollflasche aufschrauben. Der Regleranschluss wird auf Dichtheit durch Abpinseln mit Seifenschaum kontrolliert. 

1. Angebote, Auftragserteilung und Preise

Der Auftrag gilt mit der Auftragsbestätigung, der Lieferung oder Montage als angenommen.

Die Angebote der Zerza Gastechnik GmbH sind stets freibleibend. Mündliche Abreden, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss gegeben werden, erlangen nur unter der Bedingung der schriftlichen Bestätigung durch die Zerza Gastechnik GmbH Verbindlichkeit.

Kostenvoranschläge werden mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.

Die Angaben in den zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Preisen sind nur maßgebend, soweit sie von der Zerza Gastechnik GmbH in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden. Die Zerza Gastechnik GmbH behält sich das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebots- bzw. Projektunterlagen vor und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von der Zerza Gastechnik GmbH zugänglich gemacht werden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Flüssiggaspreis auch nach Auftragserteilung grundsätzlich veränderlich ist, sodass der Gaspreis entsprechend der aktuellen Preislage erhöht oder gesenkt wird.

Wünscht der Kunde eine Lieferung der Ware mehr als einen Monat nach Eingang der Bestellung, wird die Bestellung seitens der Zerza Gastechnik GmbH nicht zu Fixpreisen angenommen. Bei vom Kunden gewünschter Lieferfrist von mehr als einen Monat wird die Zerza Gastechnik GmbH die Bestellung nur zu dem am gewünschten Liefertermin geltenden Preis laut der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preislage annehmen.

Treten bis zur Lieferung Umstände ein, die von der Zerza Gastechnik GmbH nicht beeinflusst werden können, wie Änderungen der gesetzlichen Steuern oder Abgaben, anderer behördlich festgelegter Tarife, Transportkosten, kollektivvertraglicher Lohn- und Gehaltsabgaben, wird der Flüssiggaspreis entsprechend dem Verhältnis dieser Faktoren erhöht oder gesenkt.

2. Lieferung und Montage von Anlagen

Die Zerza Gastechnik GmbH übernimmt bei Auftragserteilung auch die Montage der Flüssiggasanlage (Anschlusskosten für Montage und Anlieferung) und deren Überwachung. Für die Gewährleistung und Haftung der Zerza Gastechnik GmbH gilt entsprechend das unter den Punkten 20. Gewährleistung und 21. Haftung Geregelte.

Sind Vorarbeiten für die Durchführung der Montage seitens des Kunden notwendig, wird er diese so rechtzeitig vornehmen, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach, ist die Zerza Gastechnik GmbH berechtigt, den Montagebeginn ohne Säumnisfolgen zu verlegen, wobei die bereits aufgelaufenen Kosten dem Kunden verrechnet werden.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angelieferten Teile, Gerüste und Anlagen vor Nässe, Staub und Schmutz und sonstiger widriger Einflüsse geschützt sind und sorgfältig gelagert werden.

Eine Haftung durch die Zerza Gastechnik GmbH für auf der Baustelle eintretende Beschädigung am Werk bzw. am gelieferten Material z.B. durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Wasser, chemische Einflüsse und/oder Sachbeschädigung durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen. Erfolgt eine Anfertigung aufgrund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, etc.) des Kunden, so haftet die Zerza Gastechnik GmbH nicht für die Richtigkeit der Konstruktion. Die Zerza Gastechnik GmbH trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Kunden erfolgt. Eine Warnpflicht der Zerza Gastechnik GmbH wird, sofern die unrichtigen Anweisungen des Kunden oder die Untauglichkeit der Konstruktion des Kunden für die Zerza Gastechnik GmbH nicht offenkundig sind, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zerza Gastechnik GmbH ist auch nicht verpflichtet, die ihr übergebenen Unterlagen auf Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer allfälligen Verletzung solcher Rechte Dritter die Zerza Gastechnik GmbH in jeder Weise schad- und klaglos zu halten.

Der Kunde stimmt zu, dass die Zerza Gastechnik GmbH die für sie erzeugten Produkte zu Werbezwecken abbildet und – z.B. als Muster – anderweitig präsentiert, wobei die Gestaltung der Präsentation dem alleinigen Ermessen der Zerza Gastechnik GmbH überlassen bleibt.

Der Kunde ist nach erfolgter Lieferung und/oder Montage – auch wenn es sich nur um eine Teilmontage/-lieferung handelt – verpflichtet, nach Meldung der Abnahmebereitschaft die Anlage unverzüglich abzunehmen und das Abnahmeprotokoll – allenfalls unter genauer Angabe von Einwendungen – zu unterzeichnen, anderenfalls die gelieferte (Teil-)Anlage als mängelfrei abgenommen gilt.

3. Bestellvorgang

Die Lieferung von Propangas, die Verlängerung oder Abänderung der Flüssiggasversorgung mit dem Kunden erfolgt nur nach schriftlicher Eingabe des Kunden an die Zerza Gastechnik GmbH. Der Kunde hat die Möglichkeit, Eingaben schriftlich im Büro, via E-Mail oder Fax zu tätigen. Die Zerza Gastechnik GmbH ist dabei berechtigt, Eingaben von Kunden ohne Bekanntgabe von Gründen abzulehnen.

4. Lieferung von Flüssiggas

Die Zerza Gastechnik GmbH verpflichtet sich, den Kunden ausschließlich mit Propangas nach Ö-Norm C1301 zu beliefern. Die Lieferung an den Kunden erfolgt grundsätzlich prompt, jedoch frühestens 5 Tage nach Eingang der Bestellung des Kunden. Lieferzeitangaben sind stets annährend und unverbindlich. Bei Bestellung im Rahmen von Sonderpreisaktionen können sich die Lieferzeiten auf bis zu 8 Wochen verzögern.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Bestellungen nach Datum des Einganges gereiht werden. Die Lieferung erfolgt mit Straßentankwagen der Zerza Gastechnik GmbH und in einem von der Zerza Gastechnik GmbH festgelegten Turnus. Der Zeitpunkt der Lieferung kann demnach grundsätzlich nicht vom Kunden bestimmt werden.

Die Lieferung von Flüssiggas erfolgt innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten an Werktagen. Die Liefermenge hat der maximalen Füllmenge 2.700 l bzw. 4.850 l Volumen zu entsprechen. Die Mindestabnahmemenge beträgt pro Kunde 1.000 l (500 kg).

Die Zerza Gastechnik GmbH behält sich jedoch vor, geringere Mengen (max. 15 % Abweichung von der bestellten Menge) zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Die Bedarfserhebung hinsichtlich der Liefermenge an Propangas übermittelt der Kunde. Die Zerza Gastechnik GmbH übernimmt keine Haftung aus dem Umstand, wenn der Tank leer wird. Notbefüllungen werden gesondert verrechnet.

Der Kunde stellt die ungehinderte Zufahrt für LKW mit max. 40 t zum Befüllungs- bzw. Lieferort sicher.

Der Kunde gestattet den Erfüllungsgehilfen der Zerza Gastechnik GmbH unwiderruflich, die Liegenschaft, auf der sich die Versorgungsanlage befindet, jederzeit betreten zu dürfen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die für die Befüllung notwendige Betretung und Befahrung von fremden Grundstücken vom Liegenschaftseigentümer gestattet ist und hält die Zerza Gastechnik GmbH im Falle von Besitzstörungsklagen schad- und klaglos. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich über von der Zerza Gastechnik GmbH als geeignet gehaltene Zufahrtswege. Ist die Lieferung von Flüssiggas aus Gründen, die von der Zerza Gastechnik GmbH nicht zu vertreten sind (z.B. Zufahrtswege sind nicht geräumt), nicht möglich, werden den Kunden die Kosten des entstandenen Aufwandes in Rechnung gestellt.

5. Sonderbedingungen beim Miettank

Während der Laufzeit des Vertrages über einen Miettank verpflichtet sich der Kunde das Flüssiggas ausschließlich von der Zerza Gastechnik GmbH zu beziehen. (siehe Punkt 6)

6. Miettank

Entscheidet sich der Kunde für einen Miettank, sind von diesem die Anschlusskosten für die Anlieferung und Montage des Gastanks (siehe auch Punkt 2. Lieferung und Montag von Anlagen) zu bezahlen

Die Zerza Gastechnik GmbH verpflichtet sich, je nach Bedarf und Kundenwunsch dem Kunden einen Lagerbehälter in ober- und/oder unterirdischer Bauart mit 2.700 l bzw. 4.850 l Volumen zur Verfügung zu stellen.

Der Miettank wird dem Kunden je nach Größe des Lagerbehälters gegen ein Nutzungsentgelt (laut Angebot) zur Verfügung gestellt.

Im Nutzungsentgelt sind auch alle anfallenden Wartungs- und Überprüfungsarbeiten (siehe Punkt 7. Wartung), wie Kosten für die erste Betriebsprüfung, die äußeren Besichtigungen sowie die Hauptüberprüfungen durch eine Kesselprüfstelle enthalten. Der Flüssiggastank wird innerhalb der gesetzlichen Fristen regelmäßig von der Zerza Gastechnik GmbH gewartet und geprüft.

Das vom Kunden zu entrichtende Nutzungsentgelt ist wertangepasst. Zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsbasis für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl von +/- 5% bezogen auf diese Basis bleiben unberücksichtigt, darüber hinaus gehende Prozentschwankungen kommen jedoch voll zur Anwendung. Die neue Indexzahl ist die Basis für die Erreichung künftiger 5% Stufen.

Während der Laufzeit des Vertrages über einen Miettank verpflichtet sich der Kunde ausschließlich Flüssiggas von der Zerza Gastechnik GmbH zu beziehen.

Der mit Nutzungsberechtigung zur Verfügung gestellte Behälter bleibt auch, wenn er mit der Liegenschaft des Kunden erd-, mauer-, niet- oder nagelfest verbunden ist, im alleinigen und uneingeschränkten Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH.

Die Behälter dürfen auch im Falle der Veräußerung der Liegenschaft ohne Zustimmung der Zerza Gastechnik GmbH ausschließlich mit Flüssiggas der Zerza Gastechnik GmbH befüllt werden. Der Kunde verpflichtet sich weiters die Zerza Gastechnik GmbH über eine bevorstehende Veräußerung oder Zwangsversteigerung der Liegenschaft, auf der sich im Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH befindliche Versorgungsanlagen befinden, zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich auch im Falle der Veräußerung der Liegenschaft, den Erwerber ausdrücklich darüber in Kenntnis zu setzten, dass die Versorgungsanlage im Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH steht und den gegenständlichen Gasbezugsvertrag auf diesen zu überbinden oder fristgerecht zu kündigen.

7. Wartung

Steht die Flüssiggasanlage im Eigentum des Kunden, hat der Kunde, sofern er keinen Wartungsvertrag mit der Zerza Gastechnik GmbH abgeschlossen hat, auf eigene Kosten und in Eigenverantwortung die Wartungen und Überprüfungen der Flüssiggasanlage nach dem Stand der Technik und nach den gesetzlichen Vorschriften zu veranlassen.

Entscheidet sich der Kunde für einen Miettank, wird der Lagerbehälter von der Zerza Gastechnik GmbH wie folgt gewartet und geprüft:

Alle bei Vertragsabschluss durch gesetzliche Vorschrift und durch die Ö-Norm 3100 vorzunehmenden Revisionsarbeiten, werden durch befugte Mitarbeiter vorgenommen, insbesondere

a) organische Überprüfung der gesamten Tankanlage mit allen Tankarmaturen und sonstigen Tankausrüstungen
b) Dichtheitskontrolle der Tankarmaturen
c) Schutzstrommessung der Anode
d) Schallemissions- oder Wasserdruckprobe
e) Funktionsüberprüfung der Tankregelkombination
f) Eintragung der ordnungsgemäß geführten Revisionen in die Druckbehälterbescheinigung

Der Kunde verpflichtet sich, den Erfüllungsgehilfen der Zerza Gastechnik GmbH zu den gesetzlichen Arbeitszeiten unentgeltlich jederzeit Zutritt zur Flüssiggasversorgungsanlage zu verschaffen, wenn dies zur Wartung technischer Einrichtungen und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag, zur Einstellung der Versorgung bei Zahlungsverzug des Kunden oder im Falle der Vertragsbeendigung notwendig sein sollte.

8. Fremdbefüllung eines Miettankes

Verstößt der Kunde gegen die vertragliche Verpflichtung, während der Laufzeit des Vertrages über einen Miettank ausschließlich Flüssiggas von der Zerza Gastechnik GmbH zu beziehen und lässt den im Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH stehende Behälter durch ein Fremdunternehmen befüllen, ist die Zerza Gastechnik GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Die Zerza Gastechnik GmbH ist überdies berechtigt, dem Kunden eine Pönale (Höhe laut Mietvertrag) in Rechnung zu stellen. Macht die Zerza Gastechnik GmbH von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch, ist der Kunde verpflichtet, die Pönalzahlung zu leisten und während der laufenden Vertragslaufzeit auch weiterhin Flüssiggas ausnahmslos von der Zerza Gastechnik GmbH zu beziehen. Ist der Zerza Gastechnik GmbH darüber hinaus ein Schaden entstanden, hat der Kunde den Ersatz dafür zu leisten.

9. Tankrückstellung bei Vertragsbeendigung (Miettank)

Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde den Flüssiggastank auf das Betriebsgelände der Zerza Gastechnik GmbH in Obervellach 92, 9620 Hermagor, zurückzustellen

Normale Abnützung (Verschleiß) am Flüssiggastank geht zu Lasten der Zerza Gastechnik GmbH. Beschädigungen am Tank, die über die normale Abnützung hinausgehen, hat der Kunde zur Gänze zu ersetzen.

Sollte die Zerza Gastechnik GmbH vom Kunden mit dem Rücktransport des Flüssiggastanks zum Betriebsgelände der Zerza Gastechnik GmbH beauftragt werden, werden diese Kosten dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

Der Kunde verpflichtet sich diesfalls zur Kostentragung der Abschlussprüfung, der Demontage und der Rücktransportkosten der Flüssiggasanlage. Die Kosten werden dem Kunden aufgeschlüsselt bei Vertragsabschluss über einen Miettank schriftlich bekanntgegeben. Sollte der Flüssiggastank beim Abholtermin Restmengen an Gas aufweisen, werden diese von der Zerza Gastechnik GmbH abgesaugt. Für die Tankabsaugung wird dem Kunden eine Pauschale in Rechnung gestellt. Für das abgesaugte Gas wird dem Kunden der Gaspreis zum Einstandspreis am Tag der Abholung gutgeschrieben.

Die Demontage, der Ausbau und Rücktransport des Lagerbehälters kann auch von einem dazu befähigtem Unternehmen vorgenommen werden. Wird lediglich die Demontage und der Ausbau des Behälters von einem dazu befähigtem Unternehmen, der Rücktransport auf das Betriebsgelände jedoch von der Zerza Gastechnik GmbH durchgeführt, verpflichtet sich der Kunde, den Behälter so zur Abholung bereitzustellen, dass eine Zufahrt mit einem Kran-LKW auf 5 m möglich ist. Die Rückzahlung der Anschlussgebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung beim Miettank

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

a) Ordentliche Kündigung:

Beide Parteien verzichten bis zum Ende der ersten 12 Monate, gerechnet auf den Vertragsbeginn, auf eine Kündigung. Als Vertragsbeginn gilt der Zeitpunkt der ersten Flüssiggaslieferung.

Mit Ende der ersten 12 Monate ab Vertragsbeginn ist erstmals eine Kündigung möglich (z.B. erste Flüssiggaslieferung am 15.07., erste Kündigungsmöglichkeit zum 31.07. des darauffolgenden Jahres).

Danach kann jeweils zum Ablauf von 6 Monaten gekündigt werden (z.B. erste Flüssiggaslieferung am 15.07., erste Kündigungsmöglichkeit zum 31.07. des darauffolgenden Jahres, bei Nichtkündigung zum 31.07. ist der nächste Kündigungstermin zum 31.01. des darauffolgenden Jahres möglich).

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Für die Rechtzeitigkeit ist das schriftliche Einlangen bei der Zerza Gastechnik GmbH maßgeblich.

b) Außerordentliche Kündigung:

Die Zerza Gastechnik GmbH ist berechtigt, jederzeit den Vertrag aus wichtigem Grund einseitig aufzukündigen. Gründe, die zu einer sofortigen Vertragsbeendigung berechtigen, sind:

– Leistungserbringung der Zerza Gastechnik GmbH und gleichzeitiger Zahlungsverzug des Kunden von 4 Wochen trotz 14-tägiger Nachfristsetzung unter Androhung der Kündigung. Bei Verbrauchern gilt ein Zahlungsverzug von 6 Wochen.

– Die Befüllung des im Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH stehenden Flüssiggastanks durch einen Fremdlieferanten, ohne schriftliche Zustimmung der Zerza Gastechnik GmbH.

– Die Veräußerung der Liegenschaft des Kunden oder eine Zwangsversteigerung.

– Die Nichtbeachtung von behördlichen Auflagen und/oder gesetzlichen Bestimmungen durch den Kunden, die zu einer Gefährdung von Personen und/oder Tieren bzw. Eigentumsverletzungen führen können.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzukündigen, wenn

– über die Zerza Gastechnik GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder

– die Zerza Gastechnik GmbH trotz Nachfristsetzung des Kunden sich wiederholt schuldhaft in Lieferverzug befindet. Ist die Lieferung deshalb nicht möglich, weil dies auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, ist eine Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund ausgeschlossen.

11. Schad- und Klagloshaltung

Für Fremdbehälter übernehmen wir keine wie immer geartete Gewähr. Sollte der Besteller eine Lieferverpflichtung mit anderen Unternehmungen eingegangen sein, so erklärt der Auftragsgeber, dass für den Fall, dass die Zerza Gastechnik GmbH von anderer Seite mit Schadenersatzzahlungen konfrontiert wird, diese vom Auftraggeber/Besteller zu tragen sind. Das heißt die Zerza Gastechnik GmbH hält sich am Auftraggeber schadlos und verrechnet diese 1 : 1 weiter an den Auftraggeber. Bei Nichtbezahlung dieser, wird die Zerza Gastechnik GmbH alle Beträge per Gericht einklagen. Wir ersuchen deshalb jeden Auftraggeber/Besteller dringend, sich gewissenhaft, jede eingegangene Vereinbarung mit einem Flüssiggas-Unternehmer zu prüfen bzw. beim jeweiligen Flüssiggas-Unternehmen anzuschauen/nachzufragen.

12. Tod des Kunden

Der oder die Rechtsnachfolger des Kunden sind verpflichtet, den Tod des Kunden unverzüglich gegenüber der Zerza Gastechnik GmbH bekanntzugeben. Das Vertragsverhältnis über einen Miettank endet nicht mit dem Tod des Kunden sondern geht auf die Rechtsnachfolger über. Die Rechtsnachfolger haften in gleichem Umfang wie der bisherige Kunde für sämtliche Entgelte, die seit dem Tod des Kunden angefallen sind.

13. Lieferung von Propangas in Flaschen

Der Transport von Gasen in Flaschen ab Lieferstelle sowie die Rückführung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Selbstabholung ab Werk in Obervellach 92 in 9620 Hermagor oder einer anderen Ortsvertriebsstelle der Zerza Gastechnik GmbH ist der Kunde für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeuges sowie die Sicherung der Ladung verantwortlich.

14. Gefahrtragung

Wird die Ware vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr des Umgangs, der Beschädigung und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Verzug mit der Annahme befindet.

15. Umgang mit Propangas in Flaschen

Das Propangas darf den Flaschen nur entsprechend den anerkannten Regeln bzw. Vorschriften der Technik entnommen werden. (siehe ÖVGW Richtlinie G1 und G2, sowie die Flüssiggasverordnung 2002)

16. Kundenflaschen (Eigenflaschen)

Eingehende Flaschen des Kunden werden nach Kundenauftrag gefüllt. Der Kunde verpflichtet sich, sich bei der vereinbarten Lieferstelle zu informieren, wann seine gefüllten Flaschen zur Abholung zur Verfügung stehen.

Der Kunde ist darüber in Kenntnis, dass der Kundenauftrag auch eine notwendige TÜV-Abnahme oder notwendige Reparaturen umfasst, die nach den geltenden Vorschriften vor ihrer Füllung durch die Füllwerke vorgenommen werden müssen. Die Kosten dafür trägt der Kunde. Für verlustig gewordene Kundenbehälter ohne deutlich erkennbare Eigentumsprägung übernimmt die Zerza Gastechnik GmbH keine Haftung.

17. Propangasflaschen und Kautionsflaschen

Propangas nach Ö-Norm C1301 wird auch in drucksicheren im Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH stehenden Flaschen verkauft. Die Gasflasche selbst kann vom Kunden käuflich erworben werden (Eigentumsflaschen) oder wird gegen Kaution in der Höhe von € 43,- inkl. MwSt. an den Kunden ausgegeben.

Die Kautionsflaschen bleiben im Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die Flasche pfleglichst aufzubewahren, keinem Dritten zur Verfügung zu stellen und hat sie auf Verlangen der Zerza Gastechnik GmbH zurückzugeben.

Der Kunde trägt bis auf den normalen Verschleiß das Aufbewahrungs- und Verlustrisiko für die übernommenen Kautionsflaschen bis zu ihrer Rückgabe. Für beschädigte oder verlustig gewordene Kautionsflaschen hat der Kunde einen Wertausgleich zu entrichten. Die Zerza Gastechnik GmbH ist diesfalls berechtigt, den Kunden auf Herausgabe zu klagen bzw. als Kostenersatz den Wiederbeschaffungswert der Flasche einzuheben.

Etwaige Restinhalte in zurückgegeben Kautionsflaschen werden nicht vergütet (siehe Punkt 23. Restinhalte). Im Falle der Insolvenz hat der Kunde die Kautionsflaschen unverzüglich zurückzustellen.

Sämtliche Flaschen werden vor der Auslieferung auf geeichten Anlagen gewogen und nach den bestehenden Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Behörden überprüft.

Auch Gasflaschen sind mit einem Prüfsiegel versehen. Da Gasflaschen regelmäßig überprüft werden müssen, sind die Leerflaschen umgehend der Zerza Gastechnik GmbH bzw. deren Vertriebsstellen zurückzugeben. Die Zerza Gastechnik GmbH behält sich vor, die Wiederbefüllung retournierter, mangelhafter Gasflaschen, zu verweigern, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche oder Rechte ableiten könnte.

18. Lieferbedingungen für Propangasflaschen, technische Gase und Gastrogase

Die von uns für die Lieferung von Gasen beigestellten Flaschen sind unser Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren ist unzulässig. Der Kunde trägt das Risiko für die Flaschen – er haftet für deren Verlust und Beschädigung. Mängel sind sofort nach Auftreten anzuzeigen. Unsere Gewährleistung liegt im Rahmen jener des Herstellers. Ausdrücklich ausgenommen sind Folgeschäden. Die Zerza Gastechnik GmbH haftet nur dann für Schäden oder Aufwendungen, sofern Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit nachgewiesen wird. Leihflaschen sind nach Entleerung umgehend an uns zu retournieren. Für Leihflaschen wird ab einer Benutzungsdauer von 300 Tagen für jeden weiteren Tag Leihmiete verrechnet. Die in diesen Bedingungen oder anderen Normen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht berührt. 

19. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Zerza Gastechnik GmbH in Obervellach 92 in 9620 Hermagor, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot nichts anderes ergibt. Dies gilt nicht für Aufträge, die nur beim Kunden oder an dem von ihm angegebenen Ort durchgeführt werden können.

20. Verzug

Der Kunde kann im Falle des Lieferverzuges oder des Lieferausfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 7 Werktagen vom Vertrag zurücktreten. Sofern die Erbringung von Leistungen der Zerza Gastechnik GmbH von der Mitwirkung des Kunden abhängt, sind solche Leistungen nur zu erbringen, wenn der Kunde seinen Pflichten oder Obliegenheiten nachgekommen ist. Die Zerza Gastechnik GmbH wird ihre Leistung nur erbringen, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten nicht im Verzug ist.

21. Leistungen durch Dritte

Die Zerza Gastechnik GmbH kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen oder zur Wahrung von Rechten oder Obliegenheiten aus diesem Vertrag Dritter bedienen.

22. Gewährleistung

Die Zerza Gastechnik GmbH leistet lediglich Gewähr dafür, dass die von ihr angebotenen Produkte die im Verkehr üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen.

23. Haftung

Der Kunde sichert zu, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise für Propangas (in Flaschen) zu beachten und dass mit dem Propangas nur solche Anlagen und Geräte versorgt und betrieben werden, die gemäß den Vorschriften geprüft wurden und in Ordnung sind. Die Zerza Gastechnik GmbH haftet nicht für Schäden die durch die unsachgemäße Handhabung des Propangases (in Flaschen) durch den Kunden oder Dritte entstehen.

Für Personenschäden haftet die Zerza Gastechnik GmbH bei nachgewiesenem Verschulden uneingeschränkt. Ansonsten haftet die Zerza Gastechnik GmbH nur für Schäden, die durch Übergabe von Propangas (in Flaschen) in unsachgemäßem Zustand verursacht wurden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für Vermögensschäden (z.B. Betriebsunterbrechung, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlust, entgangener Gewinn, auch wenn im Zeitpunkt der Schädigung für den Kunden bereits eine konkrete Erwerbschance gegeben war) wird ausgeschlossen.

Der Kunde, sofern er nicht Verbraucher nach dem KSchG ist, nimmt zur Kenntnis, dass Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche gegen die Zerza Gastechnik GmbH binnen 12 Monaten ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen verjähren. Ist die Haftung der Zerza Gastechnik GmbH ausgeschlossen, erstreckt sich der Haftungsausschluss auch auf Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen der Zerza Gastechnik GmbH.

24. Restinhalte

Etwaige Restinhalte zurückgenommener Behälter (Lagerbehälter) werden nicht vergütet und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Zerza Gastechnik GmbH über. Davon ausgenommen sind die Restinhalte bei der Tankrückstellung eines Miettanks (Für das abgesaugte Gas wird dem Kunden der Gaspreis zum Einstandspreis am der Tag der Abholung gutgeschrieben).

25. Rücktrittsrecht

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von der Zerza Gastechnik GmbH für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch eine einem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertragen oder innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsabschluss von seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen schriftlich zurücktreten. Die Frist beginnt mit Übergabe des schriftlich unterfertigten Auftrages.

Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn mit der Lieferung an den Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss vereinbarungsgemäß begonnen wird. Im Fall, dass die Zerza Gastechnik GmbH innerhalb von 7 Tagen Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht hat, trägt der Kunde die anfallenden Kosten. Wird eine behördliche Genehmigung der Flüssiggasversorgung nicht erteilt und beruht dies nicht auf einem Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, kann der Kunde oder die Zerza Gastechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten, ohne dass weitere Kosten entstehen.

26. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Sofern der Kunde Verbraucher nach KSchG ist, ist dieser nur berechtigt mit Ansprüchen, die im restlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber der Zerza Gastechnik GmbH stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von der Zerza Gastechnik GmbH anerkannten Ansprüchen, gegen Ansprüche der Zerza Gastechnik GmbH aufzurechnen.

Einem Verbraucher steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Ansprüchen gegen die Zerza Gastechnik GmbH zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von der Zerza Gastechnik GmbH stehen. Einem Kunden, der nicht Verbraucher nach dem KSchG ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.

27. Zahlungskonditionen

Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug, inklusive Mehrwertsteuer sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

Die Zahlung hat in bar oder mit spesenfreier Überweisung zu erfolgen. Der Kunde ist zu keinem Skontoabzug berechtigt. Bei Zahlungsverzug ist die Zerza Gastechnik GmbH berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem jeweils am letzten Kalendertag des vorherigen Halbjahres geltenden Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, zu verrechnen, bei Verbrauchern in Höhe von 4%. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten der Einmahnung und gerichtlichen Geltendmachung einschließlich eines beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen.

Ist für die Zerza Gastechnik GmbH nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann die Zerza Gastechnik GmbH ihre Leistungen bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung durch den Kunden verweigern. Dieses Recht erstreckt sich überdies auf alle weiteren Lieferungen aus der Geschäftsbeziehung und dem Kunden.

Weiters ist die Zerza Gastechnik GmbH berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus den laufenden Geschäftsbedingungen mit dem Kunden fällig zu stellen.

Bei Verbrauchern nur, wenn die Zerza Gastechnik GmbH ihre Leistungen erbracht hat und eine rückständige Leistung zumindest sechs Wochen fällig ist und die Zerza Gastechnik GmbH unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

28. Eigentumsvorbehalt

Die von der Zerza Gastechnik GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ihr Eigentum und darf vorher weder benutzt noch verbraucht werden. Die Ware darf so lange ohne Zustimmung der Zerza Gastechnik GmbH weder verpfändet noch anderweitig übertragen werden. Eine Pfändung oder sonstige Belastung durch Dritte hat der Kunde der Zerza Gastechnik GmbH unmittelbar mitzuteilen.

29. Kundendaten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine persönlichen Daten (Firma, bzw. Vor- und Zuname, Adresse, Geburtsdatum, FN-Nummer, UID-Nummer, Mailadresse und Telefonnummer), die der Zerza Gastechnik GmbH im Zuge der Vertragsbeziehung bekannt werden, auch für die Vertragsabwicklung verwendet und verarbeitet werden. Der Kunde stimmt zu, dass die Zerza Gastechnik GmbH den Kunden zur Befragung über die Zufriedenheit mit Produkten der Zerza Gastechnik GmbH und zur Information über Rabattaktionen, neue Produkte etc. anrufen oder per Post oder E-Mail kontaktieren kann. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf laufende Verträge mit der Zerza Gastechnik GmbH.

30. Anzuwendendes Recht

Bei zweiseitigen Unternehmensgeschäften ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Zerza Gastechnik GmbH in Obervellach 92, 9620 Hermagor. Für alle Verträge mit der Zerza Gastechnik GmbH gilt als vereinbart, dass ausschließlich österreichisches formelles und materielles Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechtes sowie dem UN-Kaufrecht zur Anwendung kommt. Im Falle der Anwendung des Konsumentenschutzgesetztes gelten die gesetzlich zwingenden Bestimmungen.

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